Erneuerbare Energiegemeinschaft Gassl Lengau
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AGB

Erneuerbare Energiegemeinschaft Gassl

Geschäftsbedingungen des Vereins „Energie-Gemeinschaft Gassl“

Energiegemeinschaft

Der Verein „Energie-Gemeinschaft Gassl“ ist eine regionale Energiegemeinschaft im Versorgungsgebiet der Netz Oberösterreich GmbH mit der Kennzahl UW Lengau 14402 Es können nur Erzeuger bzw. Verbraucher aus diesem lokalen Versorgungsgebiet teilnehmen. Erzeuger können nur als „Überschuss-Einspeiser“ teilnehmen. Als Überschuss-Einspeiser braucht jeder Erzeuger seinen eigenen Abnehmer von Überschuss-Strom.

Die Reduktion der Netzkosten für den aus der EEG bezogenen Strom erfolgt im Zuge der Strom- oder Netzrechnung des Stromversorgers.

Unternehmen können sich an EEGs beteiligen, wenn es sich um KMUs handelt und die Teilnahme nicht ihr gewerblicher oder beruflicher Hauptzweck ist. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Großunternehmen (ab 250 MA und über 50 Mio Umsatz bzw. 43 Mio Euro Bilanzsumme – siehe https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.html) sowie Strom- und Gasversorger.

Strombezug

Jeder EEG Teilnehmer braucht wie bisher seinen eigenen Strom-Lieferanten, eine Änderung des Lieferanten ist durch den EEG-Beitritt nicht notwendig.

Der Netzbetreiber Netz Oberösterreich GmbH ermittelt mittels der digitalen Messgeräte (Smart-Meter = digitale Stromzähler) viertelstündlich die vom jeweiligen Erzeuger, an die „Energie-Gemeinschaft Gassl“ gelieferten bzw. in der EEG verbrauchten Strommengen. Die rechnerische Verteilung erfolgt dynamisch, d.h. sie orientiert sich einerseits an der momentanen Lieferung des jeweiligen Erzeugers und andererseits am momentanen Verbrauch des jeweiligen Abnehmers.

Stromlieferung durch Überschuss-Einspeiser

Ein Teilnehmer mit Überschuss-Einspeisung (Erzeuger) nutzt einen Teil des erzeugten PV-Stromes selbst, Überschüsse (vom Smart Meter erfasst) werden dem Verein „Energie-Gemeinschaft Gassl“ zur Verfügung gestellt. Wird innerhalb der jeweiligen Viertelstunde, der an die EEG gelieferte Sonnenstrom rechnerisch nicht vollständig verbraucht, geht die Reststrommenge an den jeweiligen Stromabnehmer des Anlagen-Eigentümers. Der Eigentümer (= Erzeuger) betreibt die PV-Anlage auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er erhält für den, durch die „Energie-Gemeinschaft Gassl“ abgenommenen Strom eine durch den Verein festgelegte Vergütung. Es bestehen beiderseits keine Verpflichtungen auf Lieferung bzw. Abnahme festgelegter Energiemengen. Der Verein „Energie-Gemeinschaft Gassl“ rechnet die Strommenge gemäß übermittelter Energiedaten des Netzbetreibers ab. Der Verein „Energie-Gemeinschaft Gassl“ kann den Einspeiser auf Auffälligkeiten, z.B. vermutete Fehlfunktionen der Anlage wegen untypischer Liefermengen, aufmerksam machen.

Überschuss-Einspeiser (Erzeuger) verpflichten sich, mit Ihrem(n) am Anlagenstandort befindlichen Bezugszählpunkt(en) an der EEG als Verbraucher teilzunehmen.
Die Teilnahme von Volleinspeisern bedarf der Überschreibung der Verfügungsrechte der Anlage.

Zeitraum der Teilnahme, Zustimmung zur Datenweitergabe (Consent)

Zur Teilnahme an der „Energie-Gemeinschaft Gassl“ ist ein Beitrittsantrag zu stellen, über den Beitritt entscheidet statutengemäß der Vereinsvorstand. Es gelten die in den Statuten festgelegten Kündigungsrechte und -fristen für den Austritt. Damit die Stromlieferung bzw. die Abnahme von Strom möglich wird, muss die „Energie-Gemeinschaft Gassl“ mit dem Netzbetreiber Netz Oberösterreich GmbH eine Vereinbarung abschließen. Jeder Teilnehmer muss bei Netz Oberösterreich GmbH ein Serviceportal einrichten und dort die Zustimmung zur Datenabfrage und zum Messintervall (Viertelstundenwerte) erteilen. Eine Aufhebung der Zustimmung durch den Teilnehmer entspricht einer Kündigung der Teilnahme an der EEG und bedarf der Klärung mit dem Vereinsvorstand.

Verrechnung

Damit die vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Daten verrechenbar werden, wird von der „Energie-Gemeinschaft Gassl“ ein Dienstleister beauftragt (mittelfristig soll das die im Gusental geplante Genossenschaft sein). Zur Verrechnung innerhalb der EEG kann der Preis pro kWh jeweils für ein Quartal bzw. max. für die Dauer eines Jahres festgelegt werden. Über das Konto der „Energie-Gemeinschaft Gassl“ wird einerseits den Erzeugern der Ertrag entsprechend der eingespeisten Energiemenge gutgeschrieben und andererseits werden die Konten der Verbraucher mittels SEPA-Lastschrift belastet. Solange der Gesamtumsatz in der EEG unter Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer bleibt, kann ohne Ust. weiterverrechnet werden.

Die Kosten für die Administration werden vom Dienstleister im Wege des Vereines mit den Verbrauchern verrechnet und setzten sich aus einer monatlichen Pauschale und Kosten je kWh zusammen. Für die Einspeisung werden keine Kosten verrechnet.
Die Verrechnung erfolgt einmal jährlich.

Rechte des Vorstandes

Der EEG Gassl -Vorstand hat die Möglichkeit bei Verbrauchern eine prozentuale Teilnahme an der EEG einzurichten, um die Energiebilanz in der Gemeinschaft zu optimieren, damit Mitglieder mit niedrigem Verbrauch im Falle eines Verbrauchsüberhanges wegen der dynamischen Stromaufteilung nicht benachteiligen sind. Diese prozentualen Anpassungen werden dem Mitglied 14 Tage zuvor mitgeteilt.
Der EEG Gassl -Vorstand hat ebenfalls die Möglichkeit bei Einspeisern eine prozentuale Abnahmemenge einzurichten, um kleine PV- Anlagen im Fall eines Produktionsüberhanges wegen der dynamischen Stromaufteilung nicht zu benachteiligen. Diese prozentualen Anpassungen werden dem Mitglied 14 Tage zuvor mitgeteilt.

Einkommensteuer

Ob für die Einnahmen aus der Lieferung von Strom an die EEG Steuerpflicht entsteht, muss jeder Erzeuger für sich selbst klären.

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